Garantie & Service
Die gesetzliche Gewährleistung
Deine gesetzlichen Rechte gelten unabhängig von einer freiwilligen Garantie und ohne Registrierung. Für neue Waren, die an Verbraucher in der EU verkauft werden, besteht mindestens zwei Jahre Schutz ab Lieferung. Günstigere nationale Regelungen bleiben unberührt.
Wie lange vermutet wird, dass ein Mangel schon bei Lieferung vorlag, richtet sich nach dem anwendbaren Recht. Für Neuware gilt diese Vermutung beispielsweise in Frankreich und Belgien zwei Jahre, nach deutschem Recht grundsätzlich ein Jahr. Der Verkäufer kann die Vermutung mit entsprechenden Nachweisen widerlegen.
Was abgedeckt ist
Ware, die nicht der vereinbarten Beschreibung entspricht oder einen gesetzlich erfassten Mangel aufweist. Reparatur oder Ersatz erfolgen kostenlos; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen Preisminderung oder Rücktritt in Betracht.
Verschleiß und Nutzungsschäden
Normaler Verschleiß oder nach der Lieferung durch einen Unfall oder ungeeignete Nutzung verursachte Schäden sind nicht automatisch ein Sachmangel. Verbrauchsmaterial ist nicht pauschal ausgeschlossen: Auch daran kann ein abgedeckter Mangel vorliegen. Eine Ablehnung muss nach dem anwendbaren Recht begründet werden.
So erreichst du uns
Schreib an contact@axiomdigital.digital mit Bestellnummer, Artikelnummer und einer Beschreibung des Mangels. Fotos oder Video können die Prüfung erleichtern, sind aber keine Voraussetzung für deine Rechte. Wir antworten schriftlich mit dem weiteren Vorgehen.
Kontaktiere uns bei Palettenware zur passenden Abwicklung, bevor du einen Transport vorbereitest. Ob eine Fernbehebung oder ein Ersatzteil geeignet ist, kann erst nach Prüfung des Problems bestätigt werden.
Freiwillige Garantie
SOVRA gewährt derzeit keine zusätzliche freiwillige Garantie. Eine mögliche Herstellergarantie muss noch bestätigt werden und schränkt deine Rechte gegenüber dem Verkäufer niemals ein.